[Troisdorfer Tauschring]

Troisdorfer TauschringTroisdorfer Tauschring

Grundsätze:

  1. Der Troisdorfer Tauschring ist eine Gemeinschaft der Nachbarschaftshilfe, in der auf der Basis von gegenseitigem Kredit und ohne Geld Waren und Dienstleistungen vermittelt werden.
  2. Mitglied werden kann jede Person und Organisation, die mindestens eine Dienstleistung anbietet und sich verpflichtet, diese Grundsätze anzuerkennen. Neuzugänge zahlen 20 € Aufnahmegebühr. Dafür werden ihnen 2 Stunden auf ihrem Zeitkonto gutgeschrieben. Der Beitritt erfolgt durch Abgabe des ausgefüllten Abschnitts des Faltblattes und Bezahlung der Aufnahmegebühr.
  3. Für jedes Tauschrings-Mitglied wird ein Zeitkonto eröffnet und ein Zeitlimit von 30 Stunden eingeräumt. Der Kontostand ist für alle Mitglieder jederzeit einsehbar.
  4. Jede Dienstleistung wird in Zeiteinheiten verrechnet. Die Zeit, die die Tätigkeit in Anspruch genommen hat, wird auf den Zeitkonten verbucht. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 15 Minuten.
  5. Der Zeitwert bei Dienstleistungen bzw. Verleih von Waren wird von den anbietenden und nachfragenden Personen frei ausgehandelt, wobei der Grundsatz gilt: generell sollen alle Dienste gleich behandelt werden. Kleinere für die Dienstleistung nötige Geldbeträge können auch in Zeiteinheiten verrechnet werden.
  6. Es finden jährlich 6 gesellige Treffen und zusätzlich 2 Mitgliederversammlungen statt, auf denen alle Belange des Tauschrings abgestimmt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Sitzungsergebnisse sind jederzeit für die Mitglieder einsehbar.
  7. Die Verwaltung vermittelt keine Tauschvorgänge, sondern ist nur für die Organisation des Tauschrings verantwortlich. Sie ist den Entscheidungen des Mitgliederplenums verpflichtet.
  8. Für die organisatorischen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Rings wird zur Zeit von jedem Mitglied ein jährlicher Beitrag von 2 Stunden (10 Minuten monatlich) erhoben.
  9. Der Tauschring ist ein freiwilliger Zusammenschluß der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine Rechtsansprüche auf die Art der Ausführung oder die Qualität von Dienstleistungen oder Waren. Der Tauschring übernimmt keine Versicherungsleistung. Bei der Ausführung von Dienstleistungen und Verleih von technischem Gerät und Werkzeugen müssen die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung beachtet werden.
  10. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich (formlos) erfolgen. Namen und Angebot in den Angebotslisten werden gestrichen. Zeitguthaben verfallen. Minusstunden sind vorher auszugleichen.